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B & B197

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Berechtigung

Berechtigt zum Fahren von Schalt-
und Automatikfahrzeugen.​

Unterschiede

B

Berechtigt zum Fahren von Schalt-
und Automatikfahrzeugen.​

B197

Berechtigt zum Fahren von
Automatikfahrzeugen​

B78

Ausbildung

  • Reine Schalterausbildung

  • duales Ausbildung 

  • min 10 Schalterstd.

  • Die Fahrtauglichkeit für
    Schaltgetriebe wird im
    Anschluss in einer mind.
    15-min. Testfahrt durch den
    Fahrlehrer nachgewiesen.
    Eine gesonderte Prüfung
    auf einem Schaltwagen ist
    nicht notwendig

  • Reine Automatikausbildung 

Prüfung

Prüfung findet auf einem
Schaltfahrzeug statt.

Prüfung findet auf einem
Automatikfahrzeug statt​

Prüfung findet auf einem
Automatikfahrzeug statt

Ausbildung

Fahrzeugart

​PKW/ Leichte LKW

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder)

  • bis 3500 kg
    zulässige Gesamtmasse (zGM),

  • bis zu 8 Sitzplätzen
    (zusätzlich zum Fahrersitz)

  • mit Anhänger (zGM des Anhängers:
    maximal 750 kg)

  • auch mit schwererem Anhänger, sofern
    die Kombination 3500 kg nicht
    übersteigt.

  • Beinhaltet die Klassen: AM, L

Voraussetzungen

  • min. Alter 18 Jahre

  • min. 17 Jahre bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 

Theoretische Ausbildung

  • min.12 Grundunterrichte
    á 90 Min.

  • 2 Klassenspezifische
    á 90 Min.

Erweiterung

  • min. 6 Grundunterrichte
    á 90 Min.

  • 2 Klassenspezifische
    Unterrichte á 90 Min.

Praktische Ausbildung

Grundausbildung:

  •  Die Anzahl der Fahrstunden ist
    Abhängig von der Leistung und den
    Fähigkeiten des Fahrschülers.

Sonderfahrten

  • 5 Std. á 45 Min. auf Bundes-
    oder Landstraßen

  • 4 Std. á 45 Min. auf der Autobahn

  • 3 Std. á 45 Min. bei Dämmerung
    oder Dunkelheit

Unterlagen

Biometrisches Passbild I Sehtest I Erste-Hilfe-Kurs I Personalausweis oder Reisepass I Geburtsurkunde  

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