B & B197
Berechtigung
Berechtigt zum Fahren von Schalt-
und Automatikfahrzeugen.
Unterschiede
B
Berechtigt zum Fahren von Schalt-
und Automatikfahrzeugen.
B197
Berechtigt zum Fahren von
Automatikfahrzeugen
B78
Ausbildung
-
Reine Schalterausbildung
-
duales Ausbildung
-
min 10 Schalterstd.
-
Die Fahrtauglichkeit für
Schaltgetriebe wird im
Anschluss in einer mind.
15-min. Testfahrt durch den
Fahrlehrer nachgewiesen.
Eine gesonderte Prüfung
auf einem Schaltwagen ist
nicht notwendig
-
Reine Automatikausbildung
Prüfung
Prüfung findet auf einem
Schaltfahrzeug statt.
Prüfung findet auf einem
Automatikfahrzeug statt
Prüfung findet auf einem
Automatikfahrzeug statt
Ausbildung
Fahrzeugart
PKW/ Leichte LKW
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder)
-
bis 3500 kg
zulässige Gesamtmasse (zGM), -
bis zu 8 Sitzplätzen
(zusätzlich zum Fahrersitz) -
mit Anhänger (zGM des Anhängers:
maximal 750 kg) -
auch mit schwererem Anhänger, sofern
die Kombination 3500 kg nicht
übersteigt. -
Beinhaltet die Klassen: AM, L
Voraussetzungen
-
min. Alter 18 Jahre
-
min. 17 Jahre bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17
Theoretische Ausbildung
-
min.12 Grundunterrichte
á 90 Min. -
2 Klassenspezifische
á 90 Min.
Erweiterung
-
min. 6 Grundunterrichte
á 90 Min. -
2 Klassenspezifische
Unterrichte á 90 Min.
Praktische Ausbildung
Grundausbildung:
-
Die Anzahl der Fahrstunden ist
Abhängig von der Leistung und den
Fähigkeiten des Fahrschülers.
Sonderfahrten
-
5 Std. á 45 Min. auf Bundes-
oder Landstraßen -
4 Std. á 45 Min. auf der Autobahn
-
3 Std. á 45 Min. bei Dämmerung
oder Dunkelheit
Unterlagen
Biometrisches Passbild I Sehtest I Erste-Hilfe-Kurs I Personalausweis oder Reisepass I Geburtsurkunde